Wartungsvertrag AED
Ein automatischer externer Defibrillator wartet sich im Prinzip selbst. Regelmässige automatische Selbsttests sorgen dafür, dass Ihr Defibrillator ständig auf seine Einsatzbereitschaft kontrolliert wird. Sollte ein Defekt auftreten, so meldet Ihr Defibrillator dies.
Langjährige Erfahrung zeigt jedoch, dass trotz dieser Selbsttests viele sich im Umlauf befindlichen Defibrillatoren nicht einsatzbereit sind. Oft ist der Grund hierfür eine leere Batterie oder Elektroden mit bereits ausgetrockneter Gelschicht. Häufig fehlt eine zuständige Person, welche das Gerät regelmässig auf die erwähnten Punkte kontrolliert.
Aus besagten Gründen empfehlen wir unseren Kunden einen Wartungsvertrag abzuschliessen. Mit der Variante TOP werden die Geräte monatlich geprüft (Basis = 1-2 x Jährlich), und anschliessend protokolliert. Der Wartungsvertrag wird jeweils auf zwei Jahre abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und muss in schriftlicher Form bis spätestens drei Monate vor Vertragsende erfolgen. Wird nichts anderes vereinbart, verlängert sich der Wartungsvertrag automatisch um weitere zwei Jahre.
Folgende Punkte beinhaltet der Wartungsvertrag TOP:
- Akku Zustand und Pads (Haltbarkeit, Verschmutzung und Verpackung) werden kontrolliert
- Kleinere Reinigungsarbeiten am Gerät und der Halterung
- Das Gerät wird auf äussere Beschädigungen kontrolliert
- Das Gerät wird auf Funktionalität getestet
- Wandkasten wird getestet (Beschädigungen, Alarmfunktion und Batterie (falls vorhanden))
- Inhalt werden geprüft (Rasierklinge, Kleiderschere, Erwachsenenpads, Kinderpads (falls vorhanden)
- Bei Ersatzteilen bis CHF 250.- darf die Einzelunternehmung BiP-Kurse selbständig Ersatz bestellen. Dies wird separat in Rechnung gestellt. Bei grösseren Anschaffungen wird der Auftragsgeber darüber informiert, wie z.B. defekter Wandkasten, beschädigtes AED Gerät oder nach 3-4 Jahren sämtlicher Ersatz von Akkus und Pads.
- Bei Defekten oder Diebstahl wird der Auftragsgeber unverzüglich informiert. Sollte die Reparatur/Ersatz von BiP-Kursen erfolgen, so werden CHF 120.-/h in Rechnung gestellt exkl. Material.
Das erstellte Protokoll erhält der Auftragsgeber am Ende des Jahres. Grosse und gravierende Mängel werden sofort nach dem Rundgang von BiP-Kurse gemeldet. Es wird empfohlen, dass das eigene Personal auch ein Auge auf die AED Geräte wirft, damit Defekte oder Diebstahl schneller behoben respektive ersetzt werden können und stets eine gute Sicherheit gewährleistet werden kann.
Besondere Vereinbarungen:
Für 10 Geräte wird ein Pauschalbetrag von CHF 4'000.- /Jahr verrechnet. Werden zusätzliche Geräte angeschafft, wird pro Gerät eine Gebühr von CHF 300.- /Jahr erhoben. Empfohlen wird dabei der Kauf von identischen Produkten. Die Kosten sind inkl. Anfahrt. Der Auftragsgeber stellt sicher, dass das Personal der BiP-Kurse einen uneingeschränkten Zugriff (24h) auf die AED Geräte erhält (Schlüssel/Code, etc.). Zudem sind Parkkarten oder kostenlose Parkplatzmöglichkeiten sicherzustellen.
Bis vor Beginn der Laufzeit teilt der Auftragsgeber mittels Karte die AED Standorte mit.